Nutzungsbedingungen

zur Teilnahme am Projekt

„Vielfalt schmeckt“



1.    Vorbemerkung / Begriffsbestimmungen

Das Siegerprojekt des NRW-EU Ziel 2-Förderwettbewerbes Ernährung.NRW mit dem Titel „Vielfalt schmeckt“ wird betrieben vom Zweckverband Naturpark Bergisches Land (im Folgenden: Zweckverband Naturpark Bergisches Land)

Teil des Projekts ist ein geschlossener Nutzerbereich des Internetportals unter der Domain www.vielfalt-schmeckt.de (im Folgenden: Nutzerbereich) zu dem Erzeuger, Verarbeiter, Händler und Gastronomen (im Folgenden: Nutzer) nach einer Registrierung Zugang erhalten können.

Der Nutzerbereich soll den Nutzern die Möglichkeit bieten, sich zu dem Thema „Produkte und Spezialitäten aus dem Bergischen Land“ auszutauschen und unter einander zu vernetzen. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land stellt dabei lediglich die technische Plattform zur Verfügung und überwacht die erstmalige Registrierung der Nutzer, ohne Moderator oder inhaltlich mitverantwortlich zu sein. Die inhaltliche Verantwortung für abrufbare Inhalte tragen allein die Nutzer, sofern und soweit abrufbare Inhalte nicht im Einzelfall ausnahmsweise von dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land erstellt und eingestellt wurden.

Zwischen dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land und den Nutzern oder zwischen den Nutzern unter einander entsteht durch das Projekt keine gesellschaftrechtliche Verbindung, insbesondere auch keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

2.    Anmeldung / Login

  1. Mit seiner ersten Anmeldung, spätestens mit seinem ersten Login im Nutzerbereich, akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen hat der Nutzer vor seiner ersten Anmeldung inhaltlich zur Kenntnis genommen und können unter der Domain www.vielfalt-schmeckt.de oder auf Nachfrage bei dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land eingesehen oder angefordert werden.
  2. Die Anmeldung des Nutzers erfolgt unter wahrheitsgemäßer Angabe seines tatsächlichen Vor- und Nachnamens und seiner tatsächlichen Postanschrift. Nutzer können nur natürliche Personen sein. Die Registrierung mehrerer Nutzer desselben Betriebes ist zulässig.
  3. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den angemeldeten Nutzer vor Freischaltung seines Zugangs zum Nutzerbereich persönlich, telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren und von diesem Kontakt die Freischaltung abhängig zu machen.


3.    Rechte und Pflichten des Zweckverbandes Naturpark Bergisches Land

  1. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land stellt freiwillig und mit im eigenen Ermessen stehendem Aufwand die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des Portals und des Nutzerbereiches zur Verfügung.
  2. Er leistet den Nutzern freiwillig und in der Regel ohne inhaltliche Prüfung Hilfestellung bei der Veröffentlichung von Inhalten wie Such- oder Angebotstexten, Produkt- und oder Unternehmensinformationen. Etwaige Geschäfte zwischen den Nutzern kommen auch denn, wenn sie aufgrund der im Nutzerbereich abrufbaren Informationen entstehen, außerhalb des Projekts und ohne rechtliche Beteiligung des Zweckverbandes Naturpark Bergisches Land zustande.
  3. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land ist jederzeit und nach eigenem Ermessen, insbesondere auch bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, gegen Sinn und Zweck des Nutzerbereichs, des Portals oder Projekts, bei Verstößen gegen Gesetze oder die guten Sitten berechtigt, einzelne oder mehrere Beiträge von Nutzern zu löschen oder Nutzern den Zugang zum Nutzerbereich befristet oder dauerhaft zu entziehen oder diesen zu beschränken. Der Nutzer wird hierüber nach Möglichkeit informiert und ist berechtigt, zu der Maßnahme Stellung zu nehmen. Ein etwaiger Widerspruch oder sonstige rechtliche Maßnahmen des Nutzers haben keine aufschiebende Wirkung. Rechtliche Schritte des Zweckverbandes Naturpark Bergisches Land gegen einzelne Nutzer bleiben vorbehalten.
  4. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land ist berechtigt, auf eventuelle Internetpräsenzen der Nutzer hinzuweisen oder dorthin zu verlinken. Der Nutzer ist befugt, dieser Nennung oder Verlinkung schriftlich zu widersprechen oder für die Verlinkung eine konkrete Zieladresse zu benennen.
  5. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land ist weder zur Bereitstellung der technischen Plattform noch zu administrativen Tätigkeiten verpflichtet. Er ist jederzeit nach schriftlicher Mitteilung an die Nutzer berechtigt den Projekt- oder Portalbetrieb einzustellen oder ruhen zu lassen.


4.    Rechte und Pflichten der Nutzer

  1. Der ordnungsgemäß registrierte Nutzer erhält in der Regel einen technischen Zugang zum Nutzerbereich, der es ihm im Rahmen technischer Vorgaben unter Angabe eines Nutzernamens und Passwortes ermöglicht, eigene Beiträge im Nutzerbereich zu veröffentlichen. Dies sind insbesondere Such- oder Angebotstexte, Produkt- und oder Unternehmensinformationen.
  2. Der Nutzer wird bei der Gestaltung seiner Beiträge mit größtmöglicher Sorgfalt auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und auf die Wahrung geschützter Rechtspositionen Dritter achten.
  3. Soweit Beiträge des Nutzers urheberrechtlich geschützte Bestandteile, wie Fotos, Graphiken, Texte oder Ähnliches beinhalten, versichert er dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land mit deren Übermittlung, dass der Nutzer diese Inhalte entweder selbst erstellt oder von dem jeweiligen Urheber ausdrücklich das Recht eingeräumt bekommen hat, diese geschützten Bestandteile im Nutzerbereich zu verwenden und dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Nutzungsrechte einzuräumen.
  4. Der Nutzer räumt dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land unentgeltlich sämtliche Nutzungsrechte an den von ihm eingestellten Inhalten ein, die erforderlich sind, um diese Inhalte innerhalb und außerhalb des Nutzerbreichs im Internet oder in sonstigen Medien im Zusammenhang mit dem Projekt „Vielfalt schmeckt“ zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder sonst auszuwerten. Die Einräumung dieser Nutzungsrechte erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt und nicht exklusiv. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land ist zu einer Unterlizensierung ohne Zustimmung des Nutzers nicht befugt.
  5. Die Haftung für Inhalte, die der Nutzer im Nutzerbereich veröffentlicht oder sonst dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land zur Verfügung stellt, obliegt allein dem Nutzer. Der Nutzer ist verpflichtet, den Zweckverband Naturpark Bergisches Land von allen Kosten und Pflichten freizustellen, die diesem daraus entstehen, dass Dritte den Zweckverband Naturpark Bergisches Land oder deren Mitarbeiter persönlich aufgrund von Inhalten in Anspruch nehmen, die der Nutzer im Nutzerbereich veröffentlicht oder sonst dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land zur Verfügung gestellt hat. Die Verpflichtung zur Freistellung umfasst auch bezifferbare Folgeschäden und alle Kosten der Rechtsverfolgung.
  6. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Projekt oder auf Zugang zum Nutzerbereich besteht nicht.



5.    Datenschutz

Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land nimmt den Datenschutz und die schutzwürdigen Interessen der Nutzer auch unter diesem Aspekt sehr ernst. Es wird versichert, dass der Umgang mit sämtlichen erhobenen Daten den gesetzlichen Bestimmung entspricht, dass die erhobenen Daten nur solange gespeichert bleiben, wie sie benötigt werden und dass Nutzer jederzeit die über sie gespeicherten Daten abfragen können. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.


6.    Haftung

  1. Inhalte im Nutzerbereich stammen von Nutzern. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte zwar vom Nutzer erstellt bzw. geliefert, technisch jedoch von dem Zweckverband Naturpark Bergisches Land oder dessen Erfüllungsgehilfen abrufbar gemacht werden. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte oder der Nutzerkommunikation und für deren ordnungsgemäße Übermittlung, sowie für die Qualität, Sicherheit oder Legalität der angebotenen Waren oder Dienstleistungen.
  2. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land haftet für Schäden nur, wenn und soweit seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Zweckverband Naturpark Bergisches Land jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Zweckverbandes Naturpark Bergisches Land der Höhe nach auf die bei Anmeldung bzw. Einstellung des betroffenen Inhalts typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des Zweckverbandes Naturpark Bergisches Land.
  5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.




7.    Sonstige Regelungen

  1. Der Zweckverband Naturpark Bergisches Land ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
  2. Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die im Rahmen des Zulässigen dem Regelungsgehalt der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst weitgehend entspricht.
  3. Es gilt deutsches Recht. Im Verhältnis zu Unternehmern ist Gerichtsstand Gummersbach.








»  Das Projekt "Vielfalt schmeckt" wird gefördert durch:







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